ATLAS Blog
Eigentlich eine belanglose Diskussion. Sinn und Zweck des Beamtenstatus dürfen frei interpretiert werden. Aufgefallen sind mir aber 2 Ereignisse in dieser Runde.
Zum Einen die Bemerkenswerte Erkenntnis von Herrn Klaus Kocks. Bezogen auf Pensionsansprüche dürfe eine Leistungszusage von Staat gegenüber einem Arbeitnehmer auf keinen Fall rückgängig gemacht werden. Der konsequent richtige…
Zum Einen die Bemerkenswerte Erkenntnis von Herrn Klaus Kocks. Bezogen auf Pensionsansprüche dürfe eine Leistungszusage von Staat gegenüber einem Arbeitnehmer auf keinen Fall rückgängig gemacht werden. Der konsequent richtige…
Weiterlesen